Gesamtübersicht Prozesshilfsmittel
Unser Sortiment an Prozesshilfsmittel für die Hersteller von Reifen umfasst u.a. Reifeninnensprühlösungen und Reifenaußensprühlösungen.
Unternehmenswerte und Nachhaltigkeitsrichtlinien
September 2023
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Lieferanten von Unternehmen der BARBE Unternehmensgruppe, einschließlich für Lieferanten von:
Die Barbe Unternehmensgruppe (im folgenden BARBE) entwickelt, produziert und vertreibt hochwertige Prozesshilfsmittel für unterschiedliche Industrien. Mit branchenführenden Produkten, maßgeschneiderten Lösungen und exzellentem Service arbeiten wir verlässlich seit mehr als 65 Jahren weltweit mit Firmen zusammen.
BARBE erkennt die Verantwortung innerhalb des eigenen Unternehmens, gegenüber Kunden und Lieferanten sowie gegenüber der Umwelt und Gesellschaft an. Das Handeln orientiert sich insbesondere an den Werten der Integrität, Fairness und Respekt, hält die nationalen und supranationalen Rechtsvorschriften sowie die geltenden internationalen Konventionen ein und verhindert Verstöße gegen die Gesetze der Länder, in denen wir tätig sind. Wenn die lokalen Gesetze und Vorschriften weniger restriktiv sind, richtet sich unser Handeln nach den Grundsätzen dieses Verhaltenskodex.
BARBE unterstützt daher Initiativen und Prinzipien wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Prinzipien der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen, den Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), die Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, DIN ISO 9001 und DIN ISO 14001 und verpflichtet sich, diese in seinen Unternehmensgrundsätzen und -verfahren zu verankern.
Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten definiert BARBEs Anforderungen im Hinblick auf allgemeine Geschäftsgrundsätze und fairen Wettbewerb, Arbeits- und Sozialstandards, Umweltschutz und Produktsicherheit, deren Einhaltung BARBE ebenso von Lieferanten und Dienstleistern fordert.
Der Verhaltenskodex gilt für alle Lieferanten und Dienstleister, zu denen BARBE eine direkte Geschäftsbeziehung unterhält (im Folgenden „Geschäftspartner“ genannt) einschließlich aber nicht beschränkt auf Arbeitskräfteüberlasser (Personalbereitstellung, Personaldienstleistung), Arbeitsvermittler und Speditionsunternehmen sowie deren Management, Mitarbeiter und Subdienstleister.
Von allen Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie diesen Verhaltenskodex sorgfältig lesen und unterschreiben und im Rahmen dieser Regeln handeln. Die Geschäftspartner verpflichten sich, die Einhaltung der Grundsätze und Regeln des Verhaltenskodex von ihren Lieferanten einzufordern.
Voraussetzung für eine Geschäftspartnerschaft mit BARBE ist die Bestätigung, Einhaltung und Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex oder die Vorlage eines eigenen Verhaltenskodex, der sich auf die gleichen Grundsätze bezieht.
BARBE behält sich das Recht vor, den Verhaltenskodex bei Bedarf zu aktualisieren und erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie solche Änderungen akzeptieren.
BARBE duldet keine Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex.
Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten basiert auf dem Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung der Nachhaltigkeitsinitiative der deutschen Chemie (Chemie³), initiiert durch den Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI), der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) und den Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC).
Die vorliegende deutschsprachige Fassung dieses Verhaltenskodex ist die ursprüngliche Fassung und wurde nicht übersetzt.
Einhaltung von Gesetzen, anerkannten Standards und Leitlinien
Der Geschäftspartner sagt zu, bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die jeweils geltenden nationalen Gesetze einzuhalten und beachtet die relevanten international anerkannten Normen, Leitsätze und Prinzipien, insbesondere die Prinzipien des United Nations Global Compact, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die Konventionen der United Nations Organisation und die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Darüber hinaus erwartet BARBE, dass der Geschäftspartner seine unternehmensinternen Richtlinien und eingegangenen Selbstverpflichtungen einhält.
Die Einhaltung dieses Verhaltenskodex sowie vorstehender Normen darf nicht durch Nebenabreden, wie zum Beispiel vertragliche Vereinbarungen oder vergleichbare Maßnahmen, umgangen werden.
Korruptionsvermeidung
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, internationale und lokale Anti-Korruptionsgesetze und -Standards einzuhalten. Der Geschäftspartner darf weder im In- noch im Ausland versuchen, Geschäftspartner in strafbarer Weise zu beeinflussen, indem Geschenke ausgetauscht oder sonstige (geldwerte) Vorteile und/oder Vergütungen angeboten oder angenommen werden.
Kartell- und Wettbewerbsrecht
Der Geschäftspartner beachtet die entsprechenden nationalen bzw. internationalen Kartellgesetze sowie die Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb. Preis- oder Konditionenabsprachen mit Wettbewerbern sind daher ebenso zu unterlassen wie sonstige wettbewerbsbeschränkende Absprachen, zu denen insbesondere Absprachen mit Wettbewerbern zum Zweck der Markt- oder Kundenaufteilung gehören
Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Geschäftspartner beachtet den geltenden datenschutzrechtlichen Ordnungsrahmen. So dürfen personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Die Verwendung der Daten muss für die Betroffenen (die Person, auf die sich die Daten beziehen) transparent sein; die Rechte auf Auskunft und Berichtigung sowie gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung sind zu wahren.
Export und Import
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, den einschlägigen Import- und Export-Kontrollgesetzen, insbesondere Sanktionen, Embargos und anderen Gesetzen, Regularien, staatlichen Anordnungen und Policen zur Kontrolle der Übertragung oder Lieferung von Waren und Technologie, zu entsprechen.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Es ist BARBE ein Anliegen, Unfällen am Arbeitsplatz und berufsbedingten Krankheiten vorzubeugen. Dies dient dem Wohl und der Zufriedenheit der Mitarbeiter und trägt zugleich entscheidend zum Erfolg des Unternehmens bei.
Von seinem Geschäftspartner erwartet BARBE, für ein sicheres, gesundes und hygienisches Arbeitsumfeld zu sorgen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, zu vermeiden. Dabei sind international anerkannte Arbeitssicherheitsstandards einzuhalten. Darüber hinaus unterstützt der Geschäftspartner eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitswelt und legt Wert auf sicherheitsfördernde Mitarbeiterschulungen.
Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten haben dem jeweils anwendbaren nationalen Recht, den industriellen Standards und den relevanten ILO-Konventionen zu entsprechen.
Löhne und Sozialleistungen
Der Geschäftspartner gewährleistet, dass der den Beschäftigten gezahlte Lohn mindestens dem gesetzlichen bzw. dem in der Branche vorgeschriebenen Mindestlohn entspricht. Darüber hinaus sind Sozialleistungen zu erbringen, die den jeweiligen nationalen oder lokalen Standards entsprechen.
Die Fähigkeiten der Mitarbeiter sind nach Möglichkeit auf allen Ebenen durch geeignete Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern
Es wird erwartet, dass der Geschäftspartner Mitteilungswege für Mitarbeiter einrichtet, auf denen über mögliches unrechtmäßiges Verhalten berichtet werden kann.
Menschenrechte
Der Lieferant achtet und unterstützt die Einhaltung der Menschenrechte (siehe Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen).
Umgang mit Kinderarbeit
Die Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wird nicht toleriert. Der Geschäftspartner beachtet die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten und verpflichtet sich insbesondere, das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) einzuhalten. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so hat der Lieferant diese vorrangig zu beachten.
Umgang mit Zwangsarbeit
Jegliche Form von Zwangs - und Pflichtarbeit wird nicht toleriert. Dies bedeutet, dass der Geschäftspartner keine Arbeitsleistung nutzt, die unfreiwillig unter Androhung von Strafe zustande gekommen ist, einschließlich erzwungener Überstunden, Schuldknechtschaft, Gefangenenzwangsarbeit, Sklaverei oder Leibeigenschaft. Der Geschäftspartner verpflichtet sich darüber hinaus, gegen Zwangs- und Pflichtarbeit vorzugehen.
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Der Geschäftspartner achtet das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit und das Recht auf kollektive Tarifverhandlungen im Rahmen der nationalen Gesetze und stellt sicher, dass dieses nicht beeinträchtigt wird.
Disziplinarmaßnahmen und Umgang mit Mitarbeitern
BARBE erwartet, dass der Geschäftspartner seine Mitarbeiter mit Würde und Respekt behandelt. Sanktionen, Bußgelder, sonstige Strafen oder Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit geltenden nationalen und internationalen Normen sowie den Menschenrechten erfolgen.
Der Geschäftspartner stellt sicher, dass kein Beschäftigter verbaler, psychischer, sexueller und/ oder körperlicher Gewalt, Nötigung oder Belästigung ausgesetzt wird.
Umgang mit Diskriminierung
Es wird erwartet, dass die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter ein wesentlicher Grundsatz der Unternehmenspolitik der Lieferanten ist. Der Geschäftspartner unterlässt jedwede Form der Diskriminierung, beispielsweise (aber nicht beschränkt auf) aufgrund ethnischer, nationaler und sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion und Weltanschauung, politischer Betätigung, Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderer persönlicher Merkmale. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
Umwelt- und Klimaschutz
Der Schutz von Mensch und Umwelt stellt einen Bestandteil der Unternehmenspolitik dar. Von seinem Geschäftspartner erwartet BARBE, Umweltbelastungen zu minimieren, den Umwelt- und Klimaschutz hinsichtlich geltender internationaler Standards sowie den gesetzlichen Vorgaben zu beachten und kontinuierlich zu verbessern. Dies schließt die Vermeidung von Emissionen und Abfällen sowie Schritte zur Steigerung der Ressourceneffizienz ein. Dafür sind geeignete und nachvollziehbare Maßnahmen zu ergreifen und Managementsysteme (z.B. nach ISO 14001 oder gleichwertiges System) zu betreiben, um den Schutz der Umwelt und des Klimas sicherzustellen. BARBE erwartet von seinem Geschäftspartner die sichere und umweltverträgliche Entwicklung sowie Herstellung von Produkten ebenso wie deren Verpackung und Transport.
Die Auswahl und Bewertung der Geschäftspartner von BARBE erfolgt auch unter Berücksichtigung von Umwelt- und Sicherheitsaspekten.
Abfall und Emissionen
Es wird erwartet, dass der Geschäftspartner Verfahren und Systeme unterhält, die die Sicherheit der Handhabung, des Transports, der Lagerung, des Recyclings, der Wiederverwendung und des Managements von Rohstoffen, Materialien und Abfällen gewährleisten. Jede Erzeugung oder Entsorgung von Abfällen und jede Freisetzung von Stoffen in Luft oder Wasser, die negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben könnte, müssen weitest möglich reduziert und die Stoffe in angemessener Weise gehandhabt, kontrolliert und/oder behandelt werden, bevor sie in die Umwelt freigesetzt werden, sollte sich das nicht vermeiden lassen. Der Geschäftspartner ist angehalten, durch entsprechende Verfahren und Systeme eine unbeabsichtigte oder diffuse Leckage oder Freisetzung von Schadstoffen in die Umwelt zu verhindern bzw. zu minimieren. Es wird erwartet, dass der Geschäftspartner Verfahren und Systeme unterhält, die die Nutzung aller relevanten Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffe nachhaltig optimieren
Prozesssicherheit
Es wird erwartet, dass der Geschäftspartner ein Managementsystem zur Steuerung von Arbeitsprozessen unter Berücksichtigung von anerkannten Sicherheitsstandards einsetzt. Ggf. sind spezifische Risikoanalysen für Anlagen durchzuführen. Bei allen Anlagen soll der Geschäftspartner Maßnahmen zur Vorbeugung von Zwischenfällen, wie z.B. (aber nicht beschränkt auf) das Austreten von Chemikalien und/oder Explosionen, treffen.
Es sind die entsprechenden länderspezifischen Gesetze und rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, BARBE mit allen relevanten Produktinformationen, insbesondere zur Zusammensetzung, zur Nutzung (Verarbeitungshinweise bzw. Montageanleitungen sowie Arbeitsschutzmaßnahmen) und ggf. zur Entsorgung seiner Produkte rechtzeitig vor der Lieferung/ Leistung auszustatten. Des Weiteren bedarf es der vollständigen Dokumentation zur Erfüllung von Gesetzen einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnungsvorschriften etc. Von BARBE bereitgestellte Informationen sind in die entsprechenden Dokumente aufzunehmen.
Der Geschäftspartner macht die Anforderungen dieses Code of Conduct bei den eigenen Mitarbeitern sowie bei den Direkt-Lieferanten und Dienstleistern bekannt, um dessen Einhaltung zu gewährleisten.
Falls der Geschäftspartner einen eigenen Verhaltenskodex oder eine Firmenpolitik mit den in diesem Kodex aufgeführten Anforderungen erstellt hat, müssen Nachweise für die Einhaltung derselben erbracht werden. Sofern kein eigener Verhaltenskodex etc. vorliegt, sollte der Geschäftspartner sich auf diesen vorliegenden Kodex verpflichten und die genannten Anforderungen einhalten.
BARBE empfiehlt ausdrücklich, eine kontinuierliche Verbesserung mit Hilfe eines geeigneten Managementsystems anzustreben. Vom Geschäftspartner festgestellte Verstöße sind unverzüglich abzustellen und daraus ableitbare Verbesserungsansätze umfassend zu prüfen.
Der Verhaltenskodex gilt auch für alle Unternehmen, die dem Geschäftspartner als Muttergesellschaft gehören und/oder von ihm kontrolliert werden.
BARBE erwartet von seinem Geschäftspartner, auf eine konsequente Weiterverbreitung der Anforderungen dieses Kodex in seinen Lieferketten hinzuwirken.
Information und Kommunikation
Dieser Code of Conduct kann im Internet unter https://www.barbegroup.com/de/... jederzeit eingesehen und von dort ausgedruckt werden und soll von dem Geschäftspartner den relevanten Beschäftigten zugänglich gemacht werden.
Monitoring
BARBE behält sich das Recht vor, die Einhaltung der vorstehend genannten Anforderungen entweder durch BARBE selbst, durch unabhängige Dritte, durch Zertifikate und Stellungnahmen oder themenspezifischen Audits vor Ort zu überprüfen.
Sanktionen und Abhilfemaßnahmen
Jeder wesentliche Verstoß gegen die genannten Verpflichtungen wird von BARBE als Vertragsverletzung durch den Geschäftspartner betrachtet und in jedem Einzelfall rechtlich bewertet.
Wenn möglich, geben wir dem Geschäftspartner die Gelegenheit, entsprechende Abhilfemaßnahmen durchzuführen.
Diese Vereinbarung ist Bestandteil aller Vertragsunterlagen mit BARBE.